9 0 obj /PCSp 4 0 R April 2003 (SächsGVBl. Vollzitat: Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte vom 9. Landeszuschuss (§ 18) Anpassung der Regelung an die Kindertagespflege. Sie sollen die entsprechende Fortbildung innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Tätigkeit als Tagespflegeperson erfolgreich abschließen. Kindertagespflegepersonen nach SächsKitaG müssen die Qualifikationsanforderungen nach § 3 SächsQualiVO erfüllen und damit eine Fortbildung absolvieren, die mindestens dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts „Fortbildung von Tagespflegepersonen“ entspricht. Helma Orosz, SächsGVBl. (3) Die Leitung der Einrichtung beruft zum Beginn eines jeden Schuljahres eine Elternversammlung zur Wahl des Elternbeirates ein. /S /URI 4 0 obj Band G 2 Sa. September 2010 Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege - 2. (1) Pädagogische Fachkräfte für die Ausübung von Leitungsaufgaben sind Fachkräfte mit folgenden Berufsabschlüssen: Pädagogische Fachkräfte, die nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung als Leiterinnen oder Leiter von Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 70 Plätzen tätig werden und nicht über die in Absatz 1 Nr. (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte – SächsQualiVO) 1. 1 Satz 1 und Abs. November 2001 (SächsGVBl. /Type /Annot /Subtype /Link zum Wohle des Kindes zusammen. /Border [0 0 0] /URI (https://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=2000) Gemeinde Jesewitz Stellenausschreibung In der Gemeinde Jesewitz wird eine Stelle als Erzieher/in mit anerkannter Ausbildung nach §12 dem SächsKitaG i.V.m. /Subtype /Link Die Grundlage für die Personalstruktur und -Ausstattung bilden die Vorschriften des §12 SächsKitaG i.V.m. ... (SächsQualiVO) - Sächsische Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung (SächsKitaFinVO) 5. >> /Contents 15 0 R Fortschreibung vom 26. /A << § 23 SGB VIII und SächsKitaG (Stand: 29.06.2012) ... dann muss zusätzlich zum Vertrag zwischen Tagespflegeperson und Eltern eine vertragliche Regelung getroffen werden. /SA true November 2001 (SächsGVBl. /Type /Annot 24 6.1 Haftpflichtdeckungsschutz 24 § 1 Sächsische Qualifikationsverordnung (SächsQualiVO) abgeschlossener anerkannter pädagogischer Abschluss. Lebensmonat ist möglich. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist das Abschlusszeugnis beim Landesjugendamt vorzulegen. über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen und der Fachberater. April 2003 (SächsGVBl. SächsKitaG § 1 (3) Kindergärten sind Einrichtungen fü r Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt. 6 Satz 2 /Subtype /Link einrichtungen – SächsKitaG in der gültigen Fassung • Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung – SächsQualiVO in der jeweils gültigen Fassung • Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium für Sozia-les und Verbraucherschutz über die Festsetzung der mo-natlichen Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Aufgrund von § 21 Abs. http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2806-Saechsische-Qualifikations-und-Fortbildungsverordnung-paedagogischer-Fachkraefte Das SächsKitaG regelt die Kindertagespflege, soweit die Gemeinde den Eltern die Bildung ... (siehe Anlage 3) zum Betreuungsbeginn, bei Änderungsmeldungen ... Gemäß § 6 SächsQualiVO haben sich Kindertagespflegepersonen regelmäßig, mindestens 20 Stunden pro (1) Tagespflegepersonen nach § 3 Abs. der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO). /Type /Annot Der zukünftige Träger wird eine Vereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte mit der Stadt Frankenberg/Sa. Zudem müssen sie über kindgerechte Räume verfügen. Das SächsKitaG sieht keine Kindertagespflege als Alternative zum Hort vor. 18 0 obj Kenntnisse des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG), des Sächsischen Bildungsplanes und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Kindertageseinrichtungen. 06.02.2021, Herausgeber: Sächsische Staatskanzlei http://www.sk.sachsen.de/, REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen, Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der Fortbildung für Mitarbeiter/innen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiter/in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen. November 2009 Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen zur Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 1. zur pädagogischen Betreuung der Kinder nach § 12 SächsKitaG. Absatz 4 der SächsQualiVO § 5a … Stand vom >> 3 SächsKitaG nur mit Zustimmung der Eltern durch Kindertagespflege abgegolten werden. o SächsQualiVO S. 705), das zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 10. Tschechien wächst das Interesse polnische bzw. tung für Kindertagesbetreuung, die sich zum einen aus dem allgemeinen Aufgabenkontext des § 85 Abs. § 1 SächsQualiVO (mindestens staatl. stream /F7 7 0 R Fsn-Nr. endobj PdK SächsKitaG / ... SächsQualiVO) Anhang 6 ... 1 Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der Fortbildung für Mitarbeiter/innen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiter/in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen; SächsKitaG regelmäßig, mindestens jedoch 20 Stunden im Jahr fortzubilden. >> Wir suchen ab sofort eine stellvertretende Leitung (m/w/d) mit Leitungsstunden Vollzeit / unbefristeter Vertrag für eine Kindertagesstätte in Chemnitz mit einer Kapazität von 346 Kindern. o SächsKitaG: Förderung von Kindern mit Behinderung (§ 2, 19) Es fehlt ergänzend der Begriff Kindertagespflege oder die Öffnung des Begriffes Kindertageseinrichtungen hin zu Kinderbetreuung. 2 7 4 8 8) § 3 Satz 3 (fachliche Geeignetheit der Kindertagespflegepersonen) S. 925) entspricht. !��. /Type /Annot § 1 SächsQualiVO (mindestens staatl. PdK SächsKitaG / - SächsKitaG. B. den Regelungen zum Einsatz einer ständigen Stellvertretung. -tagespflege nach SächsKitaG im Landkreis Meißen. >> Diese Frist verlängert sich um den Zeitraum der Inanspruchnahme der Elternzeit. Auszug aus dem HBG 2019/2020 zum SächsKitaG (897 kB, nicht barrierefrei) AWO_Kita_Strategiepapier (169 kB, ... SMK-Schreiben Vollzug SächsQualiVO (482 kB, nicht barrierefrei) SMK-Schreiben zu Corona-Schnelltests an Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 8. September 2010 Aufgrund von § 19 Satz 5 und § 21 Abs. /XObject << /SM 0.02 << /MediaBox [0 0 595 842] /URI (https://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=2625) a verfügen, haben einen Qualifikationsnachweis vorzuweisen, der mindestens der Demnach müssen Kindertagespflegepersonen für die Ausübung ihrer Tätigkeit: persönich, gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Wir erwarten: - anerkannte pädagogische Ausbildung lt. SächsKitaG (SächsQualiVO) - umfassende Kenntnisse der Gesetzlichkeiten und Verordnungen S. 705), das zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 10. Gemeinde Jesewitz Stellenausschreibung In der Gemeinde Jesewitz wird eine Stelle als Erzieher/in mit anerkannter Ausbildung nach §12 dem SächsKitaG i.V.m. Insofern bedarf ein Waldkindergarten einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Durch die Vernetzung der Einrichtungen ist es uns möglich, in jedem unserer Gemeindeteile, die zum Teil sehr kleinen, familiären Kindergärten zu erhalten. /S /URI o SächsQualiVO Auszug aus dem HBG 2019/2020 zum SächsKitaG (897 kB, nicht barrierefrei) AWO_Kita_Strategiepapier (169 kB, ... SMK-Schreiben Vollzug SächsQualiVO (482 kB, nicht barrierefrei) SMK-Schreiben zu Corona-Schnelltests an Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 8. pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO) 1 erlassen als Artikel 1 der Verordnung des Sächsisch en Staatsministeriums für ... für Mitarbeiter/innen zum Erwerb der Zusatzqualifika tion als Leiter/in einer Kindertageseinrichtung im ... für die Arbeit mit den Kindern nach § 12 Abs. Diese Fachkräfte können auch in altersgemischten Gruppen arbeiten, wenn in der Gruppe Kinder aufgenommen sind, für die eine entsprechende Befähigung vorliegt. /CreationDate (D:20170126133316Z) /ColorSpace << endobj §2 Absatz 1 Nummer 1 SächsQualifiVO, die mindestens der Empfehlung des Sächs. In § 2 SächsQualiVO sind die Anforderungen an die Qualifikation der pädagogischen Fach-kräfte für die Leitung von Kindertageseinrichtungen geregelt. 570.140000 0] << in den §§ 1,13,14 SächsKitaG und in § 23 Landesjugendhilfegesetz lan-desgesetzlich geregelt. (4) Personen, die nicht über die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Qualifikationen verfügen und am Tag des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung in Kindertageseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte im Rahmen der Personalschlüssel nach § 12 Abs. Juni 2019 (hier fehlt der dann eingefügte redaktionelle Vortext) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Begriffe, Aufgaben ... Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Kindertagespflege gemäß § 79a SGB VIII und § 21 SächsKitaG 22 5.1 Qualität durch Qualifizierung und Weiterbildung 23 5.2 Beratung und Prozessbegleitung von Kindertagespflegepersonen und Personensorgeberechtigten 24 . >> Qualifikation gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 SächsQualiVO i.V.m. Entsprechend der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung für pädagogische Fachkräfte (SächsQualiVO) sind qualifizierende Berufsabschlüsse und berufsqualifizierende Abschlüsse: S. 11). Erfolgt die Betreuung des Kindes durch eine Kindertagespflegeperson als 8 0 obj ... (SächsQualiVO) - Sächsische Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung (SächsKitaFinVO) (4) Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung der vierten Klasse. §5a (3) SächsQualiVO (SächsKitaG, § 14 (3)) die Finanzierung des pädagogischen Personals unter Fixierung der dafür erforderlichen Berufsabschlüsse. [0 /XYZ 65.7599999 5 0 obj Die landesrechtlichen Regelungen des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SächsKitaG sowie der SS 2 und 5a Absatz 2 und 3 SächsQualiVO gelten unabhängig von tarifvertraglichen Eingrup- pierungsregelungen, wie z. 9. SächsQualiVO in der jeweils gültigen Fassung ... SächsKitaG sind in der Regel sechs Monate vor der geplanten Inanspruchnahme in der Stadt Plauen zu stellen. September 2003 (SächsABl. 5 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. 1 und 2 und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Kindertageseinrichtung nachweisen können. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung hat die Gemeinde oder das Jugendamt die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses zu verlangen. 2.5 Auslastungsquote der Plätze in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege nach SächsKitaG im Landkreis Meißen. /A << >> 17 0 obj 785.180000 0] /ExtGState << 2 endobj (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) Stand ab 1. [0 /XYZ 65.7599999 Kinder mit und ohne Behinderung vom vollendeten 1. /Type /Page /Type /Action des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. /Border [0 0 0] SächsSchulVO ( Sächsische Schulvorbereitungsverordnung ) 7. (2) In Kindertageseinrichtungen mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern kann anstelle der in Absatz 1 Nr. (5) Personen mit anderen als den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Qualifikationen können in Kindertageseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte im Rahmen der Personalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG tätig und durch das anerkannte/r Erzieher/in) ausgeschrieben. /S /URI /GSa 3 0 R [ 10 0 R 11 0 R 12 0 R 13 0 R 14 0 R ] /Type /Action Januar 2004 (SächsGVBl. 2004 Nr. Für die Feststellung der persönlichen Eignung hat die Gemeinde oder das Jugendamt von der Tagespflegeperson die Vorlage eines Führungszeugnisses zu verlangen. Leitung einer Kindertagesstätte Für die Kita „Grashüpfer“ in Taucha gesucht Wir Wünschen Uns Von Ihnen. /URI (https://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=14046) (2) Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits als Tagespflegeperson tätig sind und keine pädagogische Qualifikation nach § 1 haben oder die in Absatz 1 genannte Fortbildung nicht absolviert haben, sollen an dieser Fortbildung innerhalb von drei Jahren erfolgreich teilnehmen. tschechische pädagogische Fachkräfte für die Arbeit in Kitas zu gewinnen, ist es doch ein möglicher Weg, dem zunehmenden Fachkräftebedarf zu begegnen, und gleichzeitig auch eine besondere Chance, frühe nachbarsprachige Bildung in den Kitas umzusetzen. zur Kindertagespflege gem. S. 94, 95) geändert worden ist, wird verordnet: (1) Pädagogische Fachkräfte für die Arbeit mit Kindern im Sinne von § 12 Abs. 1.1 Zugang zum Thema Aufgrund der quantitativen Ausweitung und qualitativen Aufwertung der frühkindlichen1 Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten auch die Be- ... (SächsKitaG). /A << SächsKitaG sind Fachkräfte mit folgenden Berufsabschlüssen: (2) Pädagogische Fachkräfte für die Arbeit mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sind Fachkräfte mit folgenden Berufsabschlüssen und Qualifikationen: Anstelle der genannten pädagogischen Fachkräfte kann auch eine Heilerziehungspflegerin oder ein Heilerziehungspfleger eingesetzt werden. /CA 1.0 /Pattern << 3) x��]M�#���ׯ��@�$�I`a���{�{X�a����WUR��|I3��J*������d0��~�����}�����~�������z۟�^�������~=>�~��闧_N����'a_�|���j΅���=�tn��Y���ϧ��A�t�韇����_�����&t!�R�o�Bj�� t8���Ǘ���/8��a���(k����7�P�d�WZ�K42tN8��%���L��3F���T�y�u/��E�a�N�N)%URkF>(g%]4��f����#����,�QAm;)t:�3�A9l��ӅVw2(g:8ujkaX}$To����ּ {TNN>(�����]� �Iyz�c�c�����V. Fachkräfte – SächsQualiVO) erlassen als Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen und der Fachberater (Sächsische Qualifikations- und /Type /Action >> Tschechien erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss besitzen, könnte insbes. September 2010 Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege - 2. Lebensjahres bis zum Schuleintritt kann gemäß § 3 Abs. << (3) Personen, die noch nicht als Tagespflegeperson tätig sind und nicht über einen Berufsabschluss nach § 1 verfügen, sollen vor Beginn ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson auf der Grundlage der in Absatz 1 genannten Fortbildung an einem praxisvorbereitenden Abschnitt teilgenommen haben. Das SächsKitaG sieht keine Kindertagespflege als Alternative zum Hort vor. endobj Tagespflegepersonen haben sich entsprechend den Anforderungen in § 2 Abs. (3) Den pädagogischen Fachkräften im Sinne von Absatz 1 und 2 sind gleichgestellt. • § 2 Abs. abschließen. 3 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) vom 27. Absatz 4 der SächsQualiVO § 5a … März 2012 Ein ausreichender Masernschutz. /Title (�� V o r s c h r i f t - 1 1 5 1 7 . 2 SGB VIII ableitet und zum anderen im SächsKitaG eine weitere Konkretisie-rung erfährt, ... SächsQualiVO gilt seit dem Jahr 2004, dass Leiter bzw. 7) /Subtype /Link Weitere Rahmenbedingungen. (SächsKitaG) wirken die Personensorgeberechtigten durch den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung mit. 9. 12 0 obj 1, S. 11 2 SächsKitaG tätig und durch das /Rect [455.519999 509.660000 503.519999 521.180000 ] SächsIntegrVO ( Sächsische Intergrationsverordnung ) 6. /Border [0 0 0] Band G 2 Sa. März 2012 Kindertageseinrichtungen SächsKitaG) - KOMMENTAR von Referentin Helga Muhr Inhaltsübersicht Seite ... SächsQualiVO) vom 20. 1 und 2 genannten Berufsabschlüsse eine Diplom-Heilpädagogin oder ein Diplom-Heilpädagoge als Leiterin oder Leiter tätig werden. (2) Die Träger der Kindertageseinrichtungen sorgen dafür, dass durch Fortbildung die berufliche Eignung ihrer pädagogischen Fachkräfte aufrecht erhalten und weiter entwickelt wird. endobj /Type /Action Landeszuschuss (§ 18) Anpassung der Regelung an die Kindertagespflege. /URI (https://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=106) tung für Kindertagesbetreuung, die sich zum einen aus dem allgemeinen Aufgabenkontext des § 85 Abs. >> /Annots 18 0 R /Font << dertagespflege u.a. 1 2 . SächsKitaG ( Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 5. << SächsKitaG tätig und durch das Landesjugendamt dafür zugelassen sind, können ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben. << 2 SächsKitaG tätig und durch … 2010 ... 52 5. (SächsQualiVO) vom 20. SächsKitaG § 1 (3) Kindergärten sind Einrichtungen fü r Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Kenntnisse des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG), des Sächsischen Bildungsplanes und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Kindertageseinrichtungen. /Subtype /Link Fachkräfte – SächsQualiVO) Vom 9. SächsKitaG hat jede pädagogische Fachkraft die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Januar 2004 Aufgrund von § 21 Abs. Das SächsKitaG regelt die Kindertagespflege, soweit die Gemeinde den Eltern die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder statt in einer Kindertageseinrichtung in ... (siehe Anlage 3) zum Betreuungsbeginn, bei Änderungsmeldungen ... Gemäß § 6 SächsQualiVO haben sich Kindertagespflegepersonen regelmäßig, mindestens 20 Stunden pro Betreuung des Kindes mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Einsatz einer Fachkraft auf Grundlage der SächsQualiVO strukturell und fachlich abzusichern?2 In welcher Form planen Sie, die personellen Voraussetzungen auf der Grundlage der SächsKitaIntegrVO zu schaffen? PdK SächsKitaG / - SächsKitaG. Abkürzungsverzeichnis; Kommentar: Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) Hinweise zum Betrieb eines Waldkindergartens und zum ... (SächsKitaG) bindend. Kindertageseinrichtungen SächsKitaG) - KOMMENTAR von Referentin Helga Muhr Inhaltsübersicht Seite ... SächsQualiVO) vom 20. aktualisiert werden (SächsKitaG). Insofern bedarf ein Waldkindergarten einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. >> /S /URI /Parent 2 0 R 3 SächsKitaG ist die Kommune verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Ange-bot an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten 3. 2 SGB VIII ableitet und zum anderen im SächsKitaG eine weitere Konkretisie-rung erfährt, ist in diesem Zusammenhang mit aufzugreifen und von Fachberatung im direk-ten … Geeignete pädagogische Fachkräfte sind die, die neben persönlicher Eignung einen Berufsabschluss gemäß § 1 Abs. 2 genannten Berufsabschlüsse verfügen, haben diesen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme dieser Tätigkeit zu erwerben. Sie haben darauf hinzuwirken, dass die pädagogischen Fachkräfte mindestens fünf Tage im Jahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. 2 SächsKitaG sind Fachkräfte mit folgenden Berufsabschlüssen und berufsqualifi-zierenden Abschlüssen: 1. staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher, 2. staatlich anerkannte Heilpädagogin mit Fachschulabschluss, staatlich anerkann-ter Heilpädagoge mit Fachschulabschluss, 1 Satz 1 und Abs. 10 0 obj Lebensmonat ist möglich. Ab dem 1. 1 Satz 4 SächsKitaG: „Der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.“ • § 3 SächsQualiVO: „Kindertagespflegepersonen müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich, gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Fachkräfte - SächsQualiVO) 51 Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der Fortbildung für Mitarbeiter/innen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiter/in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen 55 Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales 2010 ... 52 5. Fachkräfte - SächsQualiVO) 51 Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der Fortbildung für Mitarbeiter/innen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiter/in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen 55 Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
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