Die TarifÂverÂtragsÂparÂteiÂen haben in dem für das FahrÂperÂsoÂnal einÂschläÂgiÂgen BezirksÂtaÂrifÂverÂtrag für die komÂmuÂnaÂlen NahÂverÂkehrsÂbeÂtrieÂbe Baden-WürtÂtemÂberg (BzTVâN BW) vom 23.11.2005 keiÂne abschlieÂÃenÂde RegeÂlung über die betriebÂliÂche ArbeitsÂzeit iSd. WIRTSCHAFTSRECHTKilian:Die Rechtsdienstleistungsbefugnis ausländischer AnwaltsgesellschaftenJung:Coronabedingte Geschäftsschließungen als Störung der Geschäftsgrundlage – Gesetzesänderung bleibt auf halbem Wege stehenSTEUERRECHTPelke:Jahressteuergesetz 2020 – Eine Übersicht zu wesentlichen Änderungen des EStG und der EStDV HidienE-Commerce: Mitteilungspflichten der Plattformbetreiber und Informationsaustausch im EU-Steuerpaket 2020 (“DAC 7”), BILANZRECHT UND BETRIEBSWIRTSCHAFTDahlke/Ellerbusch:Auswirkungen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der COVID-19-Pandemie auf den IFRS-Abschluss ARBEITSRECHTMüller:Die neue Home-Office-(Angebots-)Pflicht nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Das entÂspricht dem Zweck ihrer AusÂgeÂstalÂtung. Die Beteiligten haben in der Betriebsvereinbarung Nr. Das Mitbestimmungsrecht betrifft die Lage der täglichen „Arbeitszeit“ iSv. HinÂgeÂgen liegt eine ausÂschlieÃÂlich fremdÂnütÂziÂge TätigÂkeit vor, wenn die als FahrÂperÂsoÂnal einÂgeÂsetzÂten ArbeitÂnehÂmer eine dafür vorÂgeÂseÂheÂne und geeigÂneÂte UmkleiÂdeÂmögÂlichÂkeit im Betrieb für das AnleÂgen der DienstÂkleiÂdung nutÂzen und sich anschlieÂÃend zur ÃberÂnahÂme-/AbÂlöÂseÂstelÂle begeÂben. Das ist bei einer besonÂders aufÂfälÂliÂgen DienstÂkleiÂdung der Fall. 1/2003 eine pauschale Einrechnung von insgesamt 10 Minuten pro Schicht für die Vorbereitungs- und Abschlussdienste sowie für den Weg zwischen Ablösungs- und Abrechnungsstelle vereinbart. Auch Umkleidezeit kann zur betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitszeit gehören. § 87 Abs. Dem Betriebsrat steht jedoch in diesem Bereich kein Initiativrecht zu. Zur Verdeutlichung haben wir einige Beispiele aufgelistet. Es kommt dann vor allem darauf an, ob die … November 2001 idF vom 3. Die ArbeitÂgeÂbeÂrin kann ihr FahrÂperÂsoÂnal nicht anweiÂsen, die aufÂfälÂliÂge DienstÂkleiÂdung auch auf dem Weg von und nach der ÃberÂnahÂme-/AbÂlöÂseÂstelÂle zu tragen. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. Dies gilt gleichermaßen, wenn sie nach Schichtende zum Betriebshof zurückkehren, um dort ihre Dienstkleidung abzulegen. festzustellen, dass folgende Wegezeiten des Fahrpersonals keine Arbeitszeiten im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne sind und somit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. An der OffenÂleÂgung seiÂnes ArbeitÂgeÂbers gegenÂüber DritÂten hat der ArbeitÂnehÂmer auÃerÂhalb seiÂner ArbeitsÂzeit kein objekÂtiv festÂstellÂbaÂres eigeÂnes InterÂesÂse [2]. Die Anweisung, die Firmenkleidung vor Beginn bzw. § 87 Abs. (1) Die Dienstkleidung wird von der SSB AG beschafft und den Mitarbeitern unentgeltlich zur ausschließlichen dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Dann dient das UmkleiÂden auÃerÂhalb des Betriebs nicht nur einem fremÂden BedürfÂnis, weil der ArbeitÂnehÂmer keiÂne eigeÂnen KleiÂdungsÂstüÂcke auf dem ArbeitsÂweg einÂsetÂzen muss oder sich aus andeÂren, selbstÂbeÂstimmÂten GrünÂden gegen das An- und AbleÂgen der DienstÂkleiÂdung im Betrieb entÂscheiÂdet [4]. In diesem Fall handelt es sich auch um Arbeitszeit iSd. Jedoch hanÂdelt es sich um betriebÂliÂche ArbeitsÂzeit, wenn ArbeitÂnehÂmer sich im BetriebsÂhof umkleiÂden und anschlieÂÃend den Weg zur ÃberÂnahÂme-/AbÂlöÂseÂstelÂle in ihrer DienstÂkleiÂdung zurückÂleÂgen. 32, BAGE 140, 223). Die Arbeitgeberin hat gemeint, bei den Wegezeiten von der und zur Übernahme-/Ablösungsstelle handele es sich nicht um bei der Dienstplangestaltung zu berücksichtigende Arbeitszeit. v. 10.11.2009 - 1 ABR 54/08). Weiter sieht der TV vor, dass die Arbeitnehmer, um ein … Entscheiden sich die Arbeitnehmer jedoch zu deren Rückgabe nach Dienstende, sind die Abgabe und die erneute Entgegennahme dieser Arbeitsmittel bei Dienstbeginn ausschließlich fremdnützig und damit Arbeitszeit. Am Verfahren beteiligt ist der bei ihr errichtete Betriebsrat. § 87 Abs. § 87 Abs. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. August 1993 - 6 AZR 553/92 - zu II 1 a und c der Gründe, BAGE 74, 85). In dieÂsem Fall kann davon ausÂgeÂganÂgen werÂden, dass mit dieÂser RegeÂlung den berechÂtigÂten InterÂesÂsen und SchutzÂbeÂdürfÂnisÂsen der ArbeitÂnehÂmer hinÂreiÂchend RechÂnung getraÂgen worÂden ist [11]. Arbeitsplatz ist das Fahrzeug oder der angewiesene Aufenthaltsplatz.“. DieÂsem einÂgeÂschränkÂten rechtsÂbeÂschwerÂdeÂrechtÂliÂchen PrüÂfungsÂmaÃÂstab hält die hier angeÂfochÂteÂne EntÂscheiÂdung des LanÂdesÂarÂbeitsÂgeÂrichts Baden-WürtÂtemÂberg [7] nicht stand. unzumutbar ist, diese zu Hause anzuziehen. 2 BetrVG unterliegen: a) die Zeiten für den Weg vor Beginn der jeweiligen Schicht zum Fahrzeug, das außerhalb einer Betriebshöfe der Arbeitgeberin im Streckennetz steht. Die MitÂbeÂstimÂmung in soziaÂlen AngeÂleÂgenÂheiÂten dient dem Schutz der ArbeitÂnehÂmer durch gleichÂbeÂrechÂtigÂte TeilÂhaÂbe an den sie betrefÂfenÂden AngeÂleÂgenÂheiÂten [9]. 1 Nr. § 7 AnlaÂge 3 BzTVâN BW. § 87 Abs. Hierfür ist ohne Bedeutung, ob die Dienstkleidung in dezenten oder auffälligen Farben gehalten ist. Bei den nach § 16 Nr. Ist Arbeitskleidung vorgeschrieben ist der AG auch verpflichtet sogenannte Schwarz-Weiß Spinde den MA zur Verfügung zu stellen. 33, BAGE 146, 271, BAG 19.09.2012 â 5 AZR 678/â11, Rn. Die Arbeitgeberin erlaubt dem Fahrpersonal zwar die Verwahrung dieser Arbeitsmittel außerhalb des Dienstes. Hierfür kommt es - unabhängig von der Größe der Schriftzüge oder Logos - nur auf deren Erkennbarkeit an. 1. festzustellen, dass der Betriebsrat bei der Mitbestimmung nach § 87 Abs. Die Arbeitgeberin ist der Auffassung, die in den Dienstplänen zu verteilende Arbeitszeit beginne erst, wenn das Fahrpersonal in Dienstkleidung an der Übernahme-/Ablösestelle erscheint. NutÂzen sie eine betriebÂliÂche UmkleiÂdeÂmögÂlichÂkeit zum An-/AbÂleÂgen ihrer DienstÂkleiÂdung, hanÂdelt es sich bei den dafür notÂwenÂdiÂgen Wege- und UmkleiÂdeÂzeiÂten um betriebÂliÂche ArbeitsÂzeit iSd. BunÂdesÂarÂbeitsÂgeÂricht, Beschluss vom 17. Betriebsrat – Mitbestimmung – Umkleidezeiten. Dies ist beim An- und Ablegen einer auffälligen Dienst-kleidung der Fall, wenn das Umkleiden im Betrieb erfolgt. An der Offenlegung seines Arbeitgebers gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit kein objektiv feststellbares eigenes Interesse. 18 Dies gilt auch in Hinblick auf die vom Arbeitsgericht angeregte Einschränkung in Bezug auf „Wege zwischen der Ablösungs- und Abrechnungsstelle“. Lediglich bei der Dauer des Mitbestimmungsrechts hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht. Für die Wege zu den Übernahme-/Ablösestellen stellt die Arbeitgeberin eine Transportmöglichkeit mit einem Personalwagen zur Verfügung, dessen Benutzung dem Fahrpersonal freigestellt ist. 2 BetrVG gehöÂren, wie die ZeiÂten, die der ArbeitÂnehÂmer braucht, um in DienstÂkleiÂdung von dem Ort seiÂnes KleiÂdungsÂwechÂsels zu seiÂnem ArbeitsÂplatz zu gelangen. 1 Nr 1. In diesem Fall handelt es sich auch um Arbeitszeit iSd. Soweit der Betriebsrat monierte, dass in der Betriebsvereinbarung eine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nicht enthalten war, verwies das BAG darauf, dass diesbezüglich ein Mitbestimmungsrecht nicht bestehe. 29 aa) Bei der Beurteilung, ob eine Dienstkleidung als besonders auffällig anzusehen ist, steht dem Beschwerdegericht ein Beurteilungsspielraum zu. 1 Nr. Maßnahmen, die der Arbeitgeber ohne Mitwirkung des Betriebs… 1 Nr. 3. Im hier vom BunÂdesÂarÂbeitsÂgeÂricht entÂschieÂdeÂnen Fall sind die im FahrÂdienst beschäfÂtigÂten ArbeitÂnehÂmer nach § 1 Buchst. b) die Zeiten für den Weg nach Ende einer Schicht, die nicht auf einem der Betriebshöfe der Arbeitgeberin endet, vom Fahrzeug zu einem Betriebshof der Arbeitgeberin oder anderswohin. Nach § 2 Abs. Umkleidezeiten zählen zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn es sich um eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit handelt. 35 bb) Hingegen liegt eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit vor, wenn die als Fahrpersonal eingesetzten Arbeitnehmer eine dafür vorgesehene und geeignete Umkleidemöglichkeit im Betrieb für das Anlegen der Dienstkleidung nutzen und sich anschließend zur Übernahme-/Ablösestelle begeben. Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 10. Danach erweist sich zwar die vom Betriebsrat vertretene Ansicht als unzutreffend, wonach die Wege von der und zur Übernahme-/Ablösestelle bereits dann betriebliche Arbeitszeit iSd. 1 Nr. Sie haben gerade im Bereich von Arbeitszeitregelungen spezielle Mitbestimmungsrechte, auf deren Beachtung Sie pochen sollten. In § 2 Abs. § 87 Abs. § 87 Abs. Es handelt sich um eine besonders auffällige Dienstkleidung, wenn der Arbeitnehmer im öffentlichen Raum aufgrund der Ausgestaltung seiner Kleidungsstücke ohne Weiteres als Angehöriger seines Arbeitgebers erkannt werden kann. 1 Satz 1 Anlage 3 BzTV-N BW wird bei der Abrechnung und Einzahlung der Fahrgeldeinnahmen die notwendige Zeit für den Weg zwischen der Ablösungs- und Abrechnungsstelle in die Arbeitszeit eingerechnet. Dazu gehört natürlich auch grundsätzlich … (1) Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihren Dienst in korrekter Dienstkleidung und dazu passenden, für die jeweilige Tätigkeit geeignetem Schuhwerk anzutreten und auszuüben. Leitsätze des Gerichts. 2 BetrVG. Für ein vom gesetzÂliÂchen ArbeitsÂzeitÂbeÂgriff abweiÂchenÂdes VerÂständÂnis der TarifÂverÂtragsÂparÂteiÂen hätÂte es eines hinÂreiÂchend deutÂlich zum AusÂdruck gebrachÂten RegeÂlungsÂwilÂlens bedurft, für den jedoch keiÂne AnhaltsÂpunkÂte ersichtÂlich sind. Nach § 4 Abs. Nach der hierÂzu gegeÂbeÂnen BegrünÂdung hat es darÂauf abgeÂstellt, dass die DienstÂkleiÂdung weder in marÂkanÂten FarÂben gehalÂten noch der FirÂmenÂnaÂme der ArbeitÂgeÂbeÂrin in gröÂÃeÂrer, auch aus einer gewisÂsen EntÂferÂnung deutÂlich erkennÂbaÂrer Schrift oder aufÂfälÂliÂger FärÂbung gestalÂtet ist. 39 Nach § 2 Abs. 1 Anlage 3 BzTV-N BW umfasst die Dienstschicht die reine Arbeitszeit, die Pausen und die Wendezeiten. 27 a) Die im Fahrdienst beschäftigten Arbeitnehmer sind nach § 1 Buchst. Der Arbeitgeber darf also keine einseitigen Anordnungen treffen, der Betriebsrat kann gegebenenfalls Unterlassung verlangen. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle. 1 Nr. Die Abrechnungsstelle kann allerdings nicht beliebig aufgesucht werden, sondern nur aufgrund einer Anordnung der Arbeitgeberin (BAG 12. soweit es sich nicht um Zeiten für Wege zwischen der Ablösungs- und Abrechnungsstelle iSd. 1 DA BusÂse mitÂzuÂfühÂrenÂden GegenÂstänÂden hanÂdelt es sich um notÂwenÂdiÂge ArbeitsÂmitÂtel. 57 und 60, BAGE 146, 271. Die Zeiten für das An- und Ablegen der Dienstkleidung in den Betriebsräumen des Arbeitgebers können ebenso zur verteilungsfähigen Arbeitszeit iSd. 1 Nr. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. 17 2. 2 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. 1 Nr. 35, BAGE 146, 271, BAG GS 3.12 1991 â GS 2/â90, zu C II 1 a der GrünÂde, BAGE 69, 134, BAG 12.11.2013 â 1 ABR 59/â12, Rn. Die Anträge der Arbeitgeberin sind auch unbegründet, weil ihre im Fahrdienst mit Bussen eingesetzten Arbeitnehmer berechtigt sind, die von ihnen mitzuführenden Arbeitsmittel an einem der Betriebshöfe der Arbeitgeberin abzugeben und wieder in Empfang zu nehmen. Die ZeiÂten für das An- und AbleÂgen der DienstÂkleiÂdung in den BetriebsÂräuÂmen des ArbeitÂgeÂbers könÂnen ebenÂso zur verÂteiÂlungsÂfäÂhiÂgen ArbeitsÂzeit iSd. Das AnkleiÂden mit vorÂgeÂschrieÂbeÂner DienstÂkleiÂdung ist nicht ledigÂlich fremdÂnütÂzig und damit nicht ArbeitsÂzeit, wenn sie zu HauÂse angeÂlegt und â ohne besonÂders aufÂfälÂlig zu sein â auf dem Weg zur ArbeitsÂstätÂte getraÂgen werÂden kann [3]. 2 BetrVG nicht durch § 7 Anlage 3 BzTV-N BW, wonach Arbeitsplatz das Fahrzeug oder der angewiesene Aufenthaltsplatz ist, ausgeschlossen oder eingeschränkt. Solche Mitarbeiter/innen werden daher verpflichtet, im Dienst die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung zu tragen. 16 1. Auch eine solche Regelung hält das BAG für zulässig. BetrVG eingeschränkt oder ausgeschlossen.
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